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TikTok-Trend: Laubblatt auf dem Kennzeichen — clever oder strafbar?

Einheitliches Fahrverbot in der EU
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Saad Bouziane

Saad Bouziane

09.12.2025
7 Minuten Lesedauer

    Das Wichtigste in Kürze:
    • Der TikTok-Trend „Blatt-Trick“ verdeckt Teile des Kennzeichens mit einem Laubblatt, um Radarfotos zu erschweren. Ziel ist die Vermeidung der Identifikation.
    • Rechtlich riskant: Nach § 22 StVG ist das Abdecken oder Verändern eines Kennzeichens verboten. Vorsätzlicher Einsatz kann als Kennzeichenmissbrauch gelten und Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen.
    • Technisch meist wirkungslos: Moderne Kameras und Software erkennen Fahrzeuge trotz teilweiser Abdeckung. Praxisfälle zeigen, dass Polizei Bußgelder verhängt und weitere Ermittlungen folgen können.


TikTok-Trend: Laubblatt auf dem Kennzeichen — clever oder strafbar?

Auf TikTok kursieren derzeit Videos, in denen Nutzerinnen und Nutzer ein Laubblatt auf ihr Nummernschild kleben, um Teile von Buchstaben oder Zahlen zu verdecken — mit dem Ziel, eine eindeutige Identifikation durch Blitzerfotos zu erschweren. Dieser sogenannte "Blatt-Trick" hat in Sozialen Medien Millionen Aufrufe und eine Debatte über Legalität und Wirksamkeit ausgelöst.

Wie funktioniert der "Blatt-Trick"?

Die Methode ist simpel: Ein echtes oder künstliches Blatt wird so befestigt, dass es einen Teil des Kennzeichens verdeckt — etwa mit doppelseitigem Klebeband. Auf den ersten Blick sieht das wie ein zufällig am Schild klebendes Blatt aus. Die Tiktok-Videos zeigen, dass die Absicht darin besteht, Radarfotos unbrauchbar zu machen oder zumindest die Zuordnung zu erschweren.

Rechtliche Einordnung in Deutschland

Das Abdecken, Verändern oder sonstige Beeinträchtigen eines amtlichen Kennzeichens ist rechtlich heikel: Nach § 22 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist das Verdecken oder Verändern eines Kennzeichens untersagt. Wer sein Kennzeichen absichtlich unkenntlich macht, kann sich strafbar machen.

Mögliche Konsequenzen

  • Ordnungswidrigkeit: Zufällige Verschmutzung (etwa durch angewehten Laubfall oder Schnee) führt in der Regel zu einem kleinen Bußgeld.
  • Straftat bei Vorsatz: Wird nachgewiesen, dass die Abdeckung absichtlich angebracht wurde, kann dies als Kennzeichenmissbrauch gewertet werden und Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen. In Extremfällen droht sogar eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Warum der Trick oft nicht funktioniert

Moderne Verkehrsüberwachung arbeitet vielfach mit mehreren Kamerawinkeln und Software zur Bilderkennung; teilverdeckte Kennzeichen können trotzdem ausgewertet werden. Zudem sind bei vielen Kontrollen weitere Identifikationsmerkmale (Fahrzeugtyp, Farbe, Umweltplakette etc.) auf den Aufnahmen erkennbar, sodass eine Zuordnung oft möglich bleibt. Experten warnen deshalb, dass der Trend technisch wenig zuverlässig ist und rechtlich riskant bleibt.

Beispiele aus der Praxis

Mehrere Polizeimeldungen aus Deutschland zeigen, dass solche Versuche auffliegen: So stoppten Beamte bereits Fahrzeuge, bei denen Laub auf den Kennzeichen sichtbar als Tarnung angebracht war. Solche Fälle endeten nicht nur mit Bußgeldern, sondern konnten zusätzliche Ermittlungen nach sich ziehen.

Fazit — Finger weg vom "Blatt-Trick"

Das Anbringen eines Laubblatts am Kennzeichen mag kreativ oder harmlos wirken, ist aber rechtlich riskant und technisch häufig wirkungslos. Wer sein Kennzeichen absichtlich verdeckt, riskiert Bußgelder und im Wiederholungs- oder Vorsatzfall auch strafrechtliche Folgen. Ratschlag: Kennzeichen sauber und gut sichtbar halten — das schützt vor rechtlichen Problemen und erhöht die Verkehrssicherheit.

Quellen: Berichte und juristische Einordnungen sowie Polizei-Meldungen zu dem Trend wurden ausgewertet.





Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)

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