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Blitzer auf der BAB 61 bei Grafschaft (km 177,3): Messung mit PoliScan Speed oft angreifbar
- Messstelle: BAB 61, Grafschaft, km 177,3, Fahrtrichtung Köln; häufig mit PoliScan Speed (Laser/Lidar) überwacht.
- Funktionsweise: Laserimpulse erfassen Fahrzeuge über mehrere Dutzend Meter; Auffächerung und Reflexionen können Messungen verzerren.
- Typische Fehlerquellen: Parallelverkehr, Winkelabweichungen, abgelaufene Eichfristen, fehlende Schulungsnachweise der Messbeamten.
- Für Betroffene: Ermittlungsakte prüfen: Beweisfotos, Messprotokolle, Eichunterlagen, Nachweise der Messperson.
- Einspruch: Technisch fundierter Einspruch oft erfolgversprechend; Zusammenarbeit mit TÜV-zertifizierten Gutachtern kann Messfehler belegen.
- Praktische Tipps: Fristen einhalten, Beweise dokumentieren, fachliche Expertise nutzen.
- Kontakt: Verkehrsrechtliche Anwälte (z. B. Andreas Junge) unterstützen, oft über Rechtsschutzversicherung abgedeckt.
- Quelle: anwalt.de
Blitzer auf der BAB 61 bei Grafschaft (km 177,3): Messung mit PoliScan Speed oft angreifbar
Auf der Bundesautobahn 61 im Bereich der Gemeinde Grafschaft, Kilometer 177,3 in Fahrtrichtung Köln, ist eine stationäre bzw. regelmäßig eingesetzte Messtechnik installiert. Zum Einsatz kommt dabei häufig das laserbasierte Messsystem PoliScan Speed. Diese Angaben beruhen auf den Informationen des Fachartikels auf anwalt.de.
Die Messstelle in Grafschaft
Die konkrete Messstelle liegt auf dem Abschnitt in Fahrtrichtung Köln und ist ein häufiger Kontrollpunkt der Zentralen Bußgeldstelle des zuständigen Polizeipräsidiums. In verschiedenen Veröffentlichungen wird für diese Stelle als zulässige Höchstgeschwindigkeit teils 80 km/h, teils 100 km/h genannt — prüfen Sie unbedingt den konkreten Bußgeldbescheid bzw. die örtliche Beschilderung.
Funktionsweise des PoliScan Speed und typische Fehlerquellen
Das PoliScan Speed arbeitet mit Lidar/laseroptischen Impulsen über vergleichsweise große Messbereiche (etwa mehrere Dutzend Meter). Dadurch kommt es zur sogenannten Auffächerung der Laserimpulse und zu einer Ausbreitung der Lichtsignale, was die Rückstrahlen verzerren kann. In der Praxis führt das insbesondere dann zu Messunsicherheiten, wenn mehrere Fahrzeuge gleichzeitig den Erfassungsbereich durchfahren oder wenn das Gerät nicht exakt ausgerichtet wird.
Weitere Angriffs‑ und Fehlerpunkte sind: unklare Zuordnung bei Parallelverkehr, minimale Abweichungen in der Aufstellung (Winkelabweichungen), abgelaufene Eichfristen des Geräts sowie fehlende oder nicht dokumentierte Schulungsnachweise der Messbeamten. Liegen solche Mängel vor, kann die Messung rechtlich angreifbar und gegebenenfalls nicht verwertbar sein.
Was das für Betroffene bedeutet
Betroffene sollten die Ermittlungsakte genau prüfen lassen: Beweisfotos, Messprotokolle, Eichunterlagen des Messgeräts sowie Nachweise über die Ausbildung der Messperson sind zentrale Aktenstücke. Fehlen Nachweise oder weisen die Unterlagen Unstimmigkeiten auf, steigen die Chancen, dass ein Einspruch Erfolg hat.
Einspruch: Vorgehen und Erfolgsaussichten
Erfahrungsgemäß sind Einsprüche gegen PoliScan‑Messungen an vergleichbaren Messstellen häufig erfolgversprechend, wenn sie technisch fundiert vorbereitet werden. Die Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen (z. B. TÜV‑zertifizierten Gutachtern) kann Messfehler nachweisen oder zumindest Zweifel begründen, die zur Einstellung des Verfahrens führen können. Auf anwalt.de wird dies als bewährter Weg beschrieben.
Kontaktmöglichkeit und Unterstützung
Auf der genannten Plattform werden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Verkehrsrecht empfohlen; exemplarisch wird Rechtsanwalt Andreas Junge als bundesweit tätiger Verteidiger mit Erfahrung in der Anfechtung von PoliScan‑Messungen genannt. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entstehen in vielen Fällen keine Kostenrisiken. Kontaktinformationen, wie E‑Mail und Telefonnummern, sind in der Quelle aufgeführt (z. B. info@stolle-rg.de).
Weiterführende Hinweise
- Prüfen Sie Fristen: Ein Einspruch muss fristgerecht eingelegt werden, sonst sind Rechtsmittel oft ausgeschlossen.
- Dokumentieren Sie Beweise: Fotos der Beschilderung, Videoaufnahmen (sofern rechtlich zulässig) und Zeugenaussagen können hilfreich sein.
- Nutzen Sie fachliche Expertise: Technische Gutachten und verkehrsrechtliche Beratung erhöhen die Erfolgschancen beträchtlich.
Originalquelle und weiterführende Informationen: Original‑Artikel auf Anwalt.de.
1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)
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