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Blitzer in Celle: Wo ab 5. Januar 2026 im Landkreis geblitzt wird
- Der Landkreis Celle führt in der Woche ab dem 5. Januar 2026 mobile Geschwindigkeitskontrollen an zahlreichen Orten durch.
- Bei der Geschwindigkeitsermittlung gelten Toleranzabzüge (3 % außerorts bzw. 3 km/h unter 100 km/h); Bußgelder werden nach Abzug berechnet.
- Die Sanktionen reichen von Geldbußen bis zu Punkten und Fahrverboten; Standorte können kurzfristig geändert werden und die Polizei kann zusätzliche Kontrollen durchführen.
Blitzer in Celle: Wo ab 5. Januar 2026 im Landkreis geblitzt wird
Der Landkreis Celle führt auch in der Woche ab dem 5. Januar flächendeckende Geschwindigkeitskontrollen durch. Mobile Messstellen werden an verschiedenen Orten aufgebaut, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Regeln, die Sanktionen bei Tempoverstößen und die angekündigten Messstellen zusammen.
Toleranzregelung bei Messungen
Bei Tempoverstößen gilt: Bei Messungen außerhalb geschlossener Ortschaften wird von der gemessenen Geschwindigkeit ein Toleranzabzug von drei Prozent vorgenommen. Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden stattdessen drei km/h abgezogen. Bußgelder werden immer nach Abzug dieser Toleranz berechnet.
Wichtige Bußgelder, Punkte und Fahrverbote (Kurzüberblick)
Die folgenden Sanktionen orientieren sich am geltenden Bußgeldkatalog und gelten allgemein für Deutschland:
- Innerorts: bis 10 km/h zu schnell: 30 Euro; 11–15 km/h: 50 Euro; 16–20 km/h: 70 Euro; 21–25 km/h: 115 Euro; 26–30 km/h: 180 Euro. Fahrverbote drohen in der Regel bei wiederholten Verstößen oder ab höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen.
- Außerorts: bis 10 km/h: 20 Euro; 11–15 km/h: 40 Euro; 16–20 km/h: 60 Euro; 21–25 km/h: 100 Euro + 1 Punkt; 26–30 km/h: 150 Euro + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot. Mit steigender Überschreitung nehmen Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote deutlich zu.
- Ab 41 km/h: deutlich höhere Bußgelder und mehrere Punkte bis hin zu mehrmonatigen Fahrverboten möglich.
Angekündigte Messstellen im Landkreis Celle (Auswahl)
Die folgenden Orte sind für die Woche ab dem 5. Januar vorgesehen. Änderungen sind möglich; die Polizei kann zusätzliche Kontrollen durchführen, die hier nicht aufgeführt sind.
- Montag, 5. Januar: Wathlingen, Nienhagen, Adelheidsdorf, Nienhorst, Langlingen, Bröckel, Eicklingen, Ovelgönne, Rixförde, Misselhorn, Oldendorf, Beckedorf, Backebergsmühle.
- Dienstag, 6. Januar: Wolthausen, Walle, Stedden, Weyhausen, Schelploh, Eschede, Wietze, Jeversen, Hornbostel, Hoope, Bleckmar, Altensalzkoth, Belsen.
- Mittwoch, 7. Januar: Groß Hehlen, Faßberg, Poitzen, Müden, Willighausen, Winsen, Thören, Bannetze, Walle.
- Donnerstag, 8. Januar: Celle, Klein Hehlen, Boye, Oldendorf, Hermannsburg, Misselhorn, Beckedorf, Hambühren, Ovelgönne, Allerhop, Unterlüß, Lünsholz, Lutterloh.
- Freitag, 9. Januar: Lachtehausen, Altencelle, Garßen, Celle, Luttern, Beedenbostel, Hohne, Oehus, Becklingen, Huxahl.
- Samstag & Sonntag (10.–11. Januar): B3, B191 und L180.
Hinweise zur Nutzung der Übersicht
Diese Aufstellung dient der Information und der Verkehrssicherheit und ist nicht als vollständige Warnliste für Geschwindigkeitsüberwachungen zu verstehen. Positionen mobiler Messstellen können im Tagesverlauf variieren. Zusätzlich zu den Kontrollen des Landkreises führt auch die Polizei Geschwindigkeitsmessungen durch, die hier nicht gesondert aufgeführt sind.
Änderungen der Messstellen behält sich der Landkreis vor. Diese Information ersetzt keine amtliche Bekanntmachung.1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)
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