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Blitzer auf der B28 bei Neu‑Ulm: Messfehler möglich – Hinweise, Risiken und Handlungsempfehlungen
- Hinweise auf mögliche Messfehler an der B28 bei Neu-Ulm (Abschnitt 120, Richtung Senden) – besonders bei mobilen Lidar-/PoliScan-Systemen und dichter Verkehrslage.
- Häufige Fehlerquellen: falsche Fahrzeugzuordnung, Signalstreuung auf längeren Messstrecken, Aufstellungs- und Ausrichtungsprobleme sowie formale Mängel.
- Empfohlene Schritte: Bußgeldbescheid prüfen lassen, Beweise sichern, kostenlose Erstprüfung nutzen und ggf. fristgerecht Einspruch einlegen.
Blitzer auf der B28 bei Neu‑Ulm: Messfehler möglich – Hinweise, Risiken und Handlungsempfehlungen
Kurzfassung
An der Messstelle auf der B28 bei Neu‑Ulm (Abschnitt 120, in Fahrtrichtung Senden) werden wiederholt stationäre und mobile Geschwindigkeits- und Abstandsüberwachungen durchgeführt. Mehrere Fachseiten und Prüfer weisen darauf hin, dass insbesondere teilstationäre Laser- bzw. Lidar‑Systeme (z. B. PoliScan Speed / PoliScan Fm1) in bestimmten Aufstellungs‑ und Verkehrssituationen fehleranfällig sein können. Betroffene sollten ihre Bußgeldbescheide prüfen lassen und gegebenenfalls Einspruch erwägen.
Was wurde beobachtet?
Berichte zu dieser Messstelle dokumentieren wiederholte Meldungen über mobile Messpunkte und Blitzeranhänger auf der B28 in Neu‑Ulm. Nutzer‑ und Fachseiten verweisen darauf, dass bei dichter Verkehrslage, unklarer Zuordnung von Fahrzeugen und bei langer Messstrecke die korrekte Fahrzeugidentifikation problematisch sein kann. Solche Umstände erhöhen das Risiko falscher Messwerte.
Typische technische Fehlerquellen
- Falsche Fahrzeugzuordnung: Bei mehreren Fahrzeugen im Messbereich kann das System nicht immer eindeutig bestimmen, welches Fahrzeug gemessen wurde.
- Auffächerung der Laserimpulse / Messstreckenlänge: Lidar‑Systeme arbeiten über längere Messabschnitte; Signalstreuung kann zu Verzerrungen führen.
- Aufstellungs‑ und Ausrichtungsfehler: Bei mobilen Aufbauten ist die exakte Ausrichtung schwerer sicherzustellen als bei festen Messanlagen; geringe Winkelabweichungen beeinflussen das Ergebnis.
- Formale Mängel: Fehlende Eichnachweise, unvollständige Messprotokolle oder fehlende Schulungsnachweise der Messkräfte können die Verwertbarkeit einer Messung infrage stellen.
Rechtliche Folgen und Erfolgsaussichten eines Einspruchs
Je nach Einzelfall können die genannten Fehlerquellen dazu führen, dass ein Bußgeldverfahren nach Einspruch eingestellt wird oder Messwerte gerichtlich überprüft werden. Fachanwälte und spezialisierte Dienstleister sehen bei bestimmten Messsystemen und Messsituationen erhöhte Erfolgsaussichten für Betroffene, eine Überprüfung des Bescheids zu veranlassen. Allerdings ist jeder Fall individuell zu bewerten.
Praktische Schritte für Betroffene
- Prüfen Sie den Bescheid genau: Kontrollieren Sie Messzeitpunkt, Messstelle (Abschnitt/Kilometerangabe), fotografische Belege und Fahrzeugzuordnung im Protokoll.
- Dokumentation sichern: Wenn möglich, sammeln Sie eigene Beweise (Fotos, Fahrtprotokoll, Zeugenaussagen) und notieren Sie Verkehrsbedingungen zum Unfallzeitpunkt.
- Kostenlose Erstprüfung nutzen: Viele Fachanwälte und spezialisierte Dienste bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung, ob die Messung anfechtbar sein könnte.
- Einspruch fristgerecht einlegen: Widerspruch oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb der gesetzlichen Frist erfolgen; fachliche Unterstützung erhöht die Erfolgschancen.
- Technische Prüfung anstoßen: In begründeten Fällen lässt sich durch eine forensische Auswertung der Messdaten oder ein Gutachten die Messung überprüfen.
Wann lohnt sich rechtlicher Beistand?
Bei unklarer Fahrzeugzuordnung, fehlenden oder fehlerhaften Messprotokollen, oder wenn ein Fahrverbot/dotierte Punkte drohen, ist frühzeitige Beratung durch einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt empfehlenswert. Solche Fachanwälte können formal‑rechtliche Angaben prüfen, Einspruch formulieren und technische Gutachten veranlassen.
Fazit
Die Messstelle auf der B28 bei Neu‑Ulm (Abschnitt 120, Richtung Senden) ist Teil eines Netzwerks von stationären und mobilen Kontrollen, bei denen – abhängig von Gerätetyp und Aufstellungsbedingungen – Messfehler nicht auszuschließen sind. Wer einen Bußgeldbescheid aus dieser Strecke erhalten hat, sollte die Unterlagen prüfen lassen und bei begründeten Zweifeln rechtzeitig Einspruch einlegen. Fachliche Prüfung und gegebenenfalls ein Anwalt können helfen, unberechtigte Sanktionen abzuwenden.
Quellen: Messstellen‑ und Lokalberichte (Blitzer.de, Blitzerkanzlei.de), Fachbeiträge und Rechtstipps zu fehleranfälligen Lidar‑/PoliScan‑Messungen (Anwalt.de).1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)
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