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Leitentscheidungen zur Fahrerlaubnisüberprüfung bei Busfahrern – Praxisbericht (Teil 1)

Einheitliches Fahrverbot in der EU
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Saad Bouziane

Saad Bouziane

09.12.2025
7 Minuten Lesedauer

    Das Wichtigste in Kürze:
    • Behörden prüfen die Fahreignung von Busfahrern bei Zweifeln an körperlicher oder geistiger Tauglichkeit, bei Alkohol-/Drogenauffälligkeiten oder schweren Verkehrsverstößen.
    • Leitentscheidungen betonen: Überprüfungen dürfen nicht routinemäßig erfolgen, sondern müssen auf konkreten Tatsachen beruhen; innerbetriebliche Fahrerlaubnisse sind rechtlich vom staatlichen Führerschein zu unterscheiden.
    • Für Fahrer und Arbeitgeber wichtig: Anordnungen ernst nehmen, medizinische Abklärung frühzeitig durchführen, rechtlichen Rat einholen und mildernde Maßnahmen wie Nachschulung prüfen.


Leitentscheidungen zur Fahrerlaubnisüberprüfung bei Busfahrern – Praxisbericht (Teil 1)

Kurzüberblick

Dieser Praxisbericht fasst zentrale Leitentscheidungen und ihre praktischen Auswirkungen für die Überprüfung der Fahrerlaubnis von Busfahrern zusammen. Thema sind die rechtlichen Grundlagen zur Fahreignung, typische Anlässe für Überprüfungen, verfahrensrechtliche Anforderungen und die Konsequenzen für Fahrer und Arbeitgeber. Die wichtigsten Aussagen stützen sich auf aktuelle verwaltungs- und verkehrsrechtliche Rechtsprechung sowie praxisorientierte Fachbeiträge.

Rechtliche Grundlage: Eignung und Fahrerlaubnisentzug

Die Fahrerlaubnisbehörde prüft die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen insbesondere dann, wenn Umstände vorliegen, die Zweifel an der körperlichen oder geistigen Tauglichkeit oder an der verkehrsrechtlichen Zuverlässigkeit begründen. Rechtsgrundlagen sind u. a. die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und einschlägige Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes; die Behörden müssen bei Anordnungen die Vorgaben des Verwaltungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts beachten. Entscheidungen des BVerwG haben klargestellt, unter welchen Bedingungen eine behördliche Überprüfung anzuordnen ist und welche Verfahrensschritte erforderlich sind.

Typische Prüfanlässe bei Busfahrern

  • Alkohol- oder Drogenauffälligkeiten sowie strafbare Verkehrsverstöße;
  • wiederholte und schwere Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Unfälle;
  • ärztliche Hinweise auf gesundheitliche Einschränkungen (z. B. Sehleistung, Epilepsie, Stoffwechselerkrankungen);
  • Anhaltspunkte aus der betrieblichen Aufsicht (z. B. Kontrollbeobachtungen), die Zweifel an der Fahreignung wecken.

Verfahrensanforderungen und Praxisfragen

Behördliche Anordnungen zur Fahrerlaubnisüberprüfung müssen verhältnismäßig begründet sein; zugleich sind die Verwaltungsstellen gehalten, Ermessensfehler zu vermeiden. In der Praxis bedeutet das: Die Anordnung einer Begutachtung oder einer erneuten Prüfung darf nicht automatisiert erfolgen, sondern muss auf konkrete Tatsachen gestützt werden. Genaue Vorgaben aus Leitentscheidungen zeigen, wann etwa eine erneute Fahrprüfung zu fordern ist und wann die Befähigung trotz zeitlicher Unterbrechung anzunehmen ist.

Folgen für Arbeitgeber im Personenverkehr

Arbeitgeber im ÖPNV dürfen organisatorische Zusatzbefugnisse (z. B. eine betriebliche Fahrerlaubnis) erteilen und entziehen; allerdings ist der Entzug dieser innerbetrieblichen Erlaubnis rechtlich nicht automatisch mit dem Verlust der staatlichen Fahrerlaubnis gleichzusetzen. Arbeitsrechtliche Konsequenzen (etwa Kündigung) hängen von den Umständen des Einzelfalls ab und sind rechtlich umstritten; Gerichte haben in mehreren Entscheidungen darauf hingewiesen, dass ein Entzug der innerbetrieblichen Erlaubnis nicht ohne Weiteres eine personenbedingte Kündigung rechtfertigt. Arbeitgeber sollten deshalb sorgfältig dokumentieren und, wo möglich, alternatives Vorgehen (Umschulung, Nachschulung) prüfen.

Ausgewählte Leitentscheidungen und ihre Bedeutung

  1. Bundesverwaltungsgericht: Klarstellungen zur Anordnung von Nachprüfungen und zur Verhältnismäßigkeit behördlicher Maßnahmen — Behörden dürfen nicht routinemäßig Prüfungen anordnen, sondern müssen konkrete Anhaltspunkte prüfen.
  2. Landes- und arbeitsgerichtliche Entscheidungen: Zur innerbetrieblichen Fahrerlaubnis und zur Frage, ob deren Entzug eine Kündigung rechtfertigt — Gerichte fordern eine differenzierte Abwägung und ggf. mildernde Maßnahmen wie Nachschulungen.
  3. Verwaltungsgerichts- und OVG-Entscheidungen (Auswahl): Konkretisierungen zu medizinischen Begutachtungen, MPU-Anordnungen und zur Einordnung von Trunkenheits- bzw. Drogenfällen. Solche Entscheidungen zeigen, in welchen Fällen eine MPU oder ein ärztliches Gutachten zwingend ist.

Praktische Folgen für betroffene Fahrer

  • Wer zur Begutachtung geladen wird, sollte die Aufforderung ernst nehmen und vollständig mitwirken; Verzögerungen oder Nichtbefolgung können unmittelbare negative Folgen haben.
  • Bei medizinischen Fragen empfiehlt sich frühzeitige ärztliche Klärung und, wenn nötig, ein unabhängiges Gutachten zur besseren Verteidigung der eigenen Position.
  • Bei innerbetrieblichen Maßnahmen (z. B. Entzug der betrieblichen Fahrerlaubnis) sollten Arbeitnehmer rechtlichen Rat einholen, bevor drastische Schritte (Kündigung, Unterzeichnung von Vereinbarungen) akzeptiert werden.

Empfehlungen für Behörden und Arbeitgeber

  1. Begründungen für Anordnungen schriftlich und nachvollziehbar dokumentieren, um Ermessensfehler zu vermeiden.
  2. Prüfen, ob mildere Maßnahmen (Nachschulung, Überwachung) möglich sind, bevor man arbeitsrechtliche Folgen zieht.
  3. Eng mit medizinischen Sachverständigen zusammenarbeiten und die Befunde transparent kommunizieren.

Ausblick

Die Diskussion um Leitentscheidungen zur Fahrerlaubnisüberprüfung bleibt dynamisch: Gesetzesänderungen, neue medizinische Erkenntnisse und weitere Gerichtsentscheidungen werden den Umgang mit Eignungsprüfungen weiter prägen. Teil 2 dieses Praxisberichts wird sich mit konkreten Entscheidungsbeispielen, Formulierungen behördlicher Bescheide und Musterprozessen befassen.

Quellen: Bundesverwaltungsgericht, Fachbeiträge in Anwaltspraxis/Anwalt.de, Haufe sowie ausgewählte Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsentscheidungen.





Quellen:

1 Studie der VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co. KG, Januar 2013 (zuletzt abgerufen am 28.11.2025)

2 Leitentscheidungen zur Fahrerlaubnisüberprüfung bei Busfahrern — Praxisbericht Teil 1


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