Geblitzt in der Probezeit

Geblitzt in der Probezeit? Jetzt drohen nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern auch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Viele Fahranfänger fühlen sich überfordert, doch ein Einspruch kann sich lohnen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos prüfen.

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Geblitzt in der Probezeit: Verlängerung ab 21 km/h zu schnell

Wer in der Probezeit mit mindestens 21 km/h zu schnell geblitzt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Und der hat ernste Konsequenzen:

Wichtig: Schon ein einzelner A-Verstoß kann eine Kettenreaktion auslösen. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, kann bei weiteren Verstößen sogar der Führerscheinentzug drohen.

Bußgeldkatalog Geschwindigkeit: Strafen für zu schnelles Fahren

Bußgeldkatalog Außerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 20€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 40€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 60€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 100€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 150€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 200€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 320€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 480€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 600€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Bußgeldkatalog Innerorts

Km/h zu schnell Buß­geld Punkte Fahr­verbot Einspruch sinnvoll?
Bis 10 Km/h 30€ Nein Kostenlos prüfen
11 – 15 Km/h 50€ Nein Kostenlos prüfen
16 – 20 Km/h 70€ Nein Kostenlos prüfen
21 – 25 Km/h 115€ 1 Nein Kostenlos prüfen
26 – 30 Km/h 180€ 1 1 Monat* Kostenlos prüfen
31 – 40 Km/h 260€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
41 – 50 Km/h 400€ 2 1 Monat Kostenlos prüfen
51 – 60 Km/h 560€ 2 2 Monate Kostenlos prüfen
61 – 70 Km/h 700€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
Über 70 Km/h 800€ 2 3 Monate Kostenlos prüfen
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind.

Probezeit

Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.

Wie kann man gegen die Probezeitverlängerung vorgehen?

Droht Ihnen eine Probezeitverlängerung wegen eines A-Verstoßes, ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn: Die Verlängerung basiert auf dem zugrunde liegenden Bußgeldbescheid. Und gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Wenn dieser erfolgreich angefochten wird, entfällt die Verlängerung der Probezeit und damit auch das Aufbauseminar.

Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen und legen Sie bei berechtigten Zweifeln Einspruch ein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie dabei.

Welche Fristen gelten für einen Einspruch?

Die Frist für einen Einspruch liegt bei 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Danach ist Ihr Fall nicht mehr anfechtbar. Für Sie bedeutet das: Lassen Sie den Bußgeldbescheid umgehend anwaltlich prüfen – am besten noch heute. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.

In drei Schritten zur rechtlichen Unterstützung

Sie wurden in der Probezeit geblitzt und brauchen rechtliche Hilfe? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir verhelfen Ihnen in nur drei Schritten zu Ihrem Recht:

  • Kostenlose Erstberatung:
    Füllen Sie unser Online-Formular aus – schnell und einfach mit nur wenigen Klicks.
  • Rückmeldung durch Anwalt:
    Ein erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht meldet sich umgehend bei Ihnen. In einem kurzen Gespräch erhalten Sie eine realistische Einschätzung Ihrer Möglichkeiten.
  • Mandat erteilen & zurücklehnen:
    Wenn Sie uns beauftragen, vertreten wir Sie im Bußgeldverfahren gerichtlich wie außergerichtlich und setzen Ihre Rechte durch.
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Wir sind auf Tempoverstöße spezialisiert und wissen aus Erfahrung: Viele Bußgeldbescheide enthalten Messfehler oder formale Mängel. Laut einer Studie sind es 56 % aller Bescheide. Füllen Sie das Formular für unsere kostenlose Ersteinschätzung aus – dauert nur wenige Minuten und ist völlig unverbindlich.

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn z. B. Zweifel an der Messung bestehen, eine falsche Fahrerzuordnung vorliegt oder der Vorwurf bereits verjährt ist.

Besonders in der Probezeit kann ein erfolgreicher Einspruch schwerwiegende Folgen wie eine Verlängerung oder ein Aufbauseminar verhindern. Daher lohnt es sich immer, den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen und bei berechtigten Zweifeln Einspruch einzulegen.

Wann wird die Führerschein-Probezeit verlängert?

Die Verlängerung der Probezeit trifft Fahranfänger nicht automatisch bei jedem Verstoß, sondern nur, wenn ein sogenannter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Besonders häufig wird die Führerschein-Probezeit nach Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder dem Überfahren einer roten Ampel angeordnet.

Was ist ein A-Verstoß?

A-Verstöße sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit weitreichende Folgen haben können. Ein einziger A-Verstoß zieht in der Regel eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar nach sich.

Beim zweiten A-Verstoß droht zusätzlich eine verwarnende Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, während beim dritten sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Was gilt noch als A-Verstoß?

Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h zählen noch viele weitere Vergehen zu den sogenannten A-Verstößen. Dazu gehören Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder das Fahren mit dem Handy am Steuer.

Ihnen wird einer dieser A-Verstöße vorgeworfen? Dann können Sie natürlich auch in diesen Fällen unsere kostenlose Erstberatung nutzen.

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Angeblich zu schnell oder rote Ampel überfahren? Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung, damit Ihre Probezeit nicht unnötig verlängert wird.

A-Verstoß vs. B-Verstoß: Was sind die Unterschiede?

B-Verstöße sind weniger gravierende Regelverstöße, die zunächst nur zu einer schriftlichen Verwarnung führen. Zu den typischen B-Verstößen gehören das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als acht Monate oder das Parken auf der Autobahn.

Wichtig: Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Das heißt, bei zwei B-Verstößen in der Probezeit verlängert sich diese ebenfalls um zwei Jahre und ein Aufbauseminar wird verpflichtend.

Was kostet ein Einspruch in der Probezeit?

Die Kosten für ein Bußgeldverfahren richten sich immer nach dem Einzelfall und werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnen.

Das sollten Sie wissen:

  • Die Ersteinschätzung ist bei uns kostenlos und unverbindlich.
  • Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir die komplette Abwicklung mit Ihrem Versicherer.
  • Wir informieren Sie im Vorfeld klar über mögliche Kosten. Ohne Ihre Zustimmung entstehen keine Gebühren.

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Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 15.12.2023, Verkehrsauffälligkeiten
[3] Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

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