Geblitzt in der Probezeit? Jetzt drohen nicht nur Bußgeld und Punkte, sondern auch Probezeitverlängerung und Aufbauseminar. Viele Fahranfänger fühlen sich überfordert, doch ein Einspruch kann sich lohnen. Lassen Sie Ihren Fall jetzt kostenlos prüfen.
Wer in der Probezeit mit mindestens 21 km/h zu schnell geblitzt wird, begeht einen sogenannten A-Verstoß. Und der hat ernste Konsequenzen:
Wichtig: Schon ein einzelner A-Verstoß kann eine Kettenreaktion auslösen. Reagieren Sie nicht rechtzeitig, kann bei weiteren Verstößen sogar der Führerscheinentzug drohen.
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 20€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 40€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 60€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 100€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 150€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 200€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 320€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 480€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 600€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch sinnvoll? |
---|---|---|---|---|
Bis 10 Km/h | 30€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
11 – 15 Km/h | 50€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
16 – 20 Km/h | 70€ | – | Nein | Kostenlos prüfen |
21 – 25 Km/h | 115€ | 1 | Nein | Kostenlos prüfen |
26 – 30 Km/h | 180€ | 1 | 1 Monat* | Kostenlos prüfen |
31 – 40 Km/h | 260€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
41 – 50 Km/h | 400€ | 2 | 1 Monat | Kostenlos prüfen |
51 – 60 Km/h | 560€ | 2 | 2 Monate | Kostenlos prüfen |
61 – 70 Km/h | 700€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
Über 70 Km/h | 800€ | 2 | 3 Monate | Kostenlos prüfen |
* Wenn Sie zweimal innerhalb von 12 Monaten über 26 km/h zu schnell gefahren sind. |
Probezeit
Alle Angaben richten sich an Fahrer, die bereits ihre Probezeit bestanden haben. Wenn Sie während ihrer Probezeit 21 Km/h oder mehr zu schnell gefahren sind, müssen Sie mit einer Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre rechnen. Zudem müssen Sie an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar teilnehmen.Droht Ihnen eine Probezeitverlängerung wegen eines A-Verstoßes, ist das noch nicht das Ende der Fahnenstange. Denn: Die Verlängerung basiert auf dem zugrunde liegenden Bußgeldbescheid. Und gegen diesen können Sie Einspruch einlegen. Wenn dieser erfolgreich angefochten wird, entfällt die Verlängerung der Probezeit und damit auch das Aufbauseminar.
Lassen Sie Ihren Bußgeldbescheid unverbindlich prüfen und legen Sie bei berechtigten Zweifeln Einspruch ein. Ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Sie dabei.
Die Frist für einen Einspruch liegt bei 14 Tagen ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Danach ist Ihr Fall nicht mehr anfechtbar. Für Sie bedeutet das: Lassen Sie den Bußgeldbescheid umgehend anwaltlich prüfen – am besten noch heute. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung und erfahren Sie, ob sich ein Einspruch in Ihrem Fall lohnt.
Sie wurden in der Probezeit geblitzt und brauchen rechtliche Hilfe? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir verhelfen Ihnen in nur drei Schritten zu Ihrem Recht:
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Ein Einspruch kann sich lohnen, wenn z. B. Zweifel an der Messung bestehen, eine falsche Fahrerzuordnung vorliegt oder der Vorwurf bereits verjährt ist.
Besonders in der Probezeit kann ein erfolgreicher Einspruch schwerwiegende Folgen wie eine Verlängerung oder ein Aufbauseminar verhindern. Daher lohnt es sich immer, den Bußgeldbescheid anwaltlich prüfen zu lassen und bei berechtigten Zweifeln Einspruch einzulegen.
Die Verlängerung der Probezeit trifft Fahranfänger nicht automatisch bei jedem Verstoß, sondern nur, wenn ein sogenannter A-Verstoß oder zwei B-Verstöße vorliegen. Besonders häufig wird die Führerschein-Probezeit nach Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h oder dem Überfahren einer roten Ampel angeordnet.
A-Verstöße sind schwerwiegende Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die insbesondere für Fahranfänger in der Probezeit weitreichende Folgen haben können. Ein einziger A-Verstoß zieht in der Regel eine Probezeitverlängerung auf insgesamt vier Jahre sowie die Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar nach sich.
Beim zweiten A-Verstoß droht zusätzlich eine verwarnende Empfehlung zur verkehrspsychologischen Beratung, während beim dritten sogar die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.
Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen von mindestens 21 km/h zählen noch viele weitere Vergehen zu den sogenannten A-Verstößen. Dazu gehören Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen oder das Fahren mit dem Handy am Steuer.
Ihnen wird einer dieser A-Verstöße vorgeworfen? Dann können Sie natürlich auch in diesen Fällen unsere kostenlose Erstberatung nutzen.
B-Verstöße sind weniger gravierende Regelverstöße, die zunächst nur zu einer schriftlichen Verwarnung führen. Zu den typischen B-Verstößen gehören das Fahren mit abgefahrenen Reifen, das Überziehen der Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als acht Monate oder das Parken auf der Autobahn.
Wichtig: Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß gewertet. Das heißt, bei zwei B-Verstößen in der Probezeit verlängert sich diese ebenfalls um zwei Jahre und ein Aufbauseminar wird verpflichtend.
Die Kosten für ein Bußgeldverfahren richten sich immer nach dem Einzelfall und werden nach den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnen.
Das sollten Sie wissen:
Quellen:
[1] Kraftfahrt-Bundesamt, 01.09.2023, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog
[2] Kraftfahrt-Bundesamt, 15.12.2023, Verkehrsauffälligkeiten
[3] Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
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